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Die Ausschreibung 2013

 

Die Einreichungsfrist ist abgelaufen

Auf Wiedersehen beim Preis 2014

 

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1. Grundsätzliches

Der Sports Media Austria Preis für Sportjournalisten wird seit 2004 jährlich verliehen. Die zu prämierenden Arbeiten müssen in der Zeit von 10. April 2012 und 31. März 2013 erstellt bzw. publiziert worden sein.

Es winken wertvolle Geld- und Sachpreise:

Kategoriesieger:
4 x € 1.000 ,-- und Einladungen zur Jahrestagung
1 x € 1.000,-- zusätzlich für den von der Generalversammlung gewählten Gesamtsieger


1 x € 500,-- für den Nachwuchspreis (kann nicht zum Gesamtsieger gewählt werden).

Die Preisträger und deren Werke werden im Rahmen der Sports Media Austria Jahrestagung geehrt sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.


2. Kategorie Print

In dieser Kategorie können Reportagen und Berichte eingereicht werden, die in der Zeit von 10. April 2012 bis 31. März 2013 in einer Tages-, Wochen- oder Monatszeitung bzw. Zeitschrift in deutscher Sprache veröffentlicht wurden. Serien werden nur mit maximal zwei, möglichst zusammenhängenden Folgen, bewertet. Es ist ein Belegexemplar beizubringen.

Der Beitrag darf nicht Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzung sein. Pro Wettbewerbsteilnehmer werden maximal zwei Beiträge zugelassen.


3. Kategorie TV / Radio

In dieser Kategorie werden ausschließlich Beiträge bewertet, die im oben genannten Zeitraum ausgestrahlt wurden. Die Beiträge sollen nicht länger als 30  (TV) und 10 Minuten (Radio) sein. Längere Sendungen, die auf 30 bzw. 10 Minuten oder weniger zugeschnitten wurden, sind nicht zugelassen. Die Beiträge müssen im oben genannten Zeitraum erstmalig in einem deutschsprachigen Programm gesendet worden sein.

Der/die Autor/-in muss den Beitrag persönlich recherchiert haben und bei den Dreharbeiten dabei gewesen sein. Beiträge, die überwiegend aus (historischem) Archivmaterial bestehen, werden nicht ausgezeichnet.

Einzelpersonen, Produktionsgesellschaften und TV-Veranstalter können zwei Beiträge pro Autor einreichen.

Der Beitrag darf nicht Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzung sein.


4. Kategorie Foto

Zur aktuellen Ausschreibung können Pressefotos eingereicht werden, die im oben genannten Zeitraum aufgenommen und veröffentlicht wurden. Fotomontagen oder mit Digitaltechnik oder auf eine andere Weise bearbeitete Fotos sind nach Maßgabe der Jury zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt.

Jeder Teilnehmer darf maximal fünf Fotos (schwarz/weiß oder Farbe) einsenden. Sie müssen derart verpackt sein, dass die Jury sie unbeschädigt erhält (d.h. flach verpackt und nicht gefaltet). In einer Versandrolle verpackte Einsendungen sind ebenfalls zugelassen). Die Abmessungen der Einsendungen sind mit 180mm x 240mm festgelegt.


5. Kategorie Multimedia

In dieser Kategorie werden Berichterstattungskonzepte, Reportagen und sonstige journalistische Beiträge bewertet, die multimedial verfasst worden sind, dort im oben genannten Zeitraum erstmalig veröffentlicht wurden und die Varianten des Mediums möglichst ausschöpfen. Es sind dabei alle Darstellungsformen dieses Mediums zulässig.

Der Beitrag muss von der Einreichung bis zur Preisverleihung entweder öffentlich abrufbar sein (oder es muss ein anderer geeigneter Hinweis der tatsächlichen Publikation erbracht werden.

Der Beitrag darf nicht Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzung sein.

Pro Wettbewerbsteilnehmer werden bis zwei Beiträge zugelassen. Die Beiträge in dieser Kategorie müssen dem Sports Media Austria per E-Mail oder html-Datei mit Hyperlink auf den Standort im Internet zur Verfügung gestellt werden.


6. Kategorie Nachwuchspreis

In dieser Kategorie dürfen Journalisten antreten, die zum Einsendeschluss  31.3.2013 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zugelassen sind gemäß den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Kategorien Beiträge aus den Bereichen

  • Print
  • TV / Hörfunk
  • Foto und
  • Multimedia.


Es sollen junge Autoren (bzw. Redaktionen/Teams) prämiert werden, die Themen rund um den Sport einfühlsam aufarbeiten, kritisch hinterfragen, eingehend analysieren, komplexe Zusammenhänge anschaulich vermitteln sowie transparent machen und damit dem Leser allgemein verständlich näher bringen.


7. Kategorie Sonderpreis

Darüber hinaus kann die Jury einen Sonderpreis verleihen. Eine Altersgrenze besteht insoweit nicht. Der Sonderpreis kann vergeben werden als Ehrenpreis für ein journalistisches Lebenswerk oder als Ehrenpreis für eine herausragende journalistische Initiative im Bereich Sport. Darüber hinaus kann eine Komposition in Wort und Bild prämiert werden. Es kommt auch eine Verleihung an eine ganze Redaktion für eine beispielhafte Initiative in Betracht.
Der Preis für das Lebenswerk wird von einer 5-köpfigen Jury vergeben, der zumindest 3 Vorstandsmitglieder von Sports Media Austria angehören.
Vorschlagsrecht: Ein Vorschlagsrecht haben alle Jurymitglieder, die jeweiligen Hauptsponsoren sowie die Redaktion der Zeitschrift "Der Österreichische Journalist".


8. Die Jury-Mitglieder

Die Jury soll aus zumindest fünf Mitgliedern bestehen. Die Mitglieder der Jury werden vom Vorstand der Sports Media Austria ernannt. Die Kooperationspartner schlagen die von ihnen zu entsendenden Mitglieder vor, die dann Sports Media Austria ernennt.
Die Tätigkeit in der Jury ist ehrenamtlich.
Die Entscheidung der Jury wird in nicht-öffentlichen Sitzungen, unter Leitung von Präsident Michael KUHN getroffen.
Die Entscheidungen der Jury erfolgen mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Die Prämierung der Arbeiten im Rahmen der Preisverleihung erfolgt im Namen der gesamten Jury. Eine Dokumentation der Einzelbeurteilungen über die ausgezeichneten Beiträge hinaus findet nicht statt.

8.1. Vertreter Print im Rahmen der Jury
Michael Kuhn (Vorsitzender der Jury), Josef Huber

8.2. Vertreter Hörfunk im Rahmen der Jury
Robert Seeger, Manfred Payrhuber

8.3. Vertreter TV im Rahmen der Jury
Elmar Oberhauser, Dr. Sigi Bergmann

8.4. Vertreter Foto im Rahmen der Jury
Kristian Bissuti, Herbert Graf

8.5. Vertreter Multimedia im Rahmen der Jury
Karin Klein

8.6. Vertreter Nachwuchspreis im Rahmen der Jury
wird von Coca-Cola nominiert

8.7. Die Sonderpreis-Jury
Sie spricht Empfehlungen aus, evaluiert Vorschläge aus dem Kreis der dazu Berechtigten und bereitet die Würdigung vor: Roland Knöppel, Hans Etlinger

8.8. VIP – Vertreter aus der Welt des Sports

Präambel
In dem Bestreben, talentierte Journalisten zu fördern, hat Sports Media Austria („SMA“) den Sports Media Austria Preis für Journalisten in Kooperation mit Coca-Cola gestiftet. Er wird jährlich im Rahmen der Sports Media Austria Jahrestagung von der Jury bzw. im Falle des Hauptpreises von der Generalversammlung vergeben.
Der Sports Media Austria Preis wurde erstmalig im Mai 2004 vergeben und zukünftig jährlich ausgeschrieben.

ARTIKEL 1 - Allgemeines
1) Der Sports Media Austria Preis für Journalisten wird in den Kategorien Print, TV/Radio, Foto, Multimedia und Nachwuchs verliehen. In jeder Kategorie gibt es einen Preis. Der jeweils erste Preis ist mit EUR 1.000,-- dotiert. Der Jahres-Gesamtsieger wird von der Generalversammlung gekürt und erhält zusätzlich zum Kategoriepreis in der Höhe von EUR 1.000,-- weitere EUR 1.000,-- (also € 2.000,-- total) für den Gesamtsieg.
2) Beiträge können von Einzelpersonen, Verlagen, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Produktionsgesellschaften, Content Providern und vergleichbaren Einrichtungen vorgelegt werden, wenn der/die Urheber/-in eines eingereichten Beitrages mit der Teilnahme am Sports Media Austria Preis für Journalisten einverstanden ist/sind. Es besteht die Möglichkeit, sich in mehreren Kategorien zu bewerben.
3) Die Einreichung der Beiträge ist für Sports Media Austria Mitglieder kostenlos, für Nicht-Mitglieder beläuft sich die Teilnahmegebühr pro Einreichung auf EUR 15,--, die Teilnahme in der Kategorie Nachwuchspreis ist auch für Nicht-Sports Media Austria- Mitglieder kostenlos.
4) Mitglieder des Vorstandes und der Kontrolle sind von der Teilnahme in den Kategorien, in denen Geldpreise vorgesehen, ausgeschlossen. Hingegen können Vorstandsmitglieder und Mitglieder der Kontrolle für den "Sonderpreis" vorgeschlagen und auch ausgezeichnet werden.


ARTIKEL 2 - Anforderungen an die Beiträge
1) Alle eingereichten Beiträge müssen den rechtlichen Bestimmungen genügen. Insbesondere ist von den Teilnehmern am Wettbewerb sicherzustellen, dass die Rechte Dritter durch ihren Beitrag nicht widerrechtlich verletzt werden.
2) Die eingereichten Beiträge sollen sportlichen Themen gewidmet sein.
3) Es gilt die Satzung.


ARTIKEL 3 - Print
In dieser Kategorie können Reportagen und Berichte eingereicht werden, die in der Zeit von 10. April 2012 bis 31. März 2013 in einer Tages-, Wochen- oder Monatszeitung bzw. Zeitschrift in deutscher Sprache veröffentlicht wurden. Serien werden nur mit maximal zwei, möglichst zusammenhängenden Folgen, bewertet. Es ist ein Belegexemplar beizubringen.
Der Beitrag darf nicht Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzung sein. Pro Wettbewerbsteilnehmer werden maximal zwei Beiträge zugelassen.


ARTIKEL 4 - TV / RADIO
TV: In dieser Kategorie werden ausschließlich Beiträge bewertet. Die Beiträge sollen nicht länger als 30 Minuten sein. Längere Sendungen, die auf 30 Minuten oder weniger zugeschnitten wurden, sind nicht zugelassen. Die Beiträge müssen im oben genannten Zeitraum erstmalig in einem deutschsprachigen Programm gesendet worden sein.
Der/die Autor/-in muss den Beitrag persönlich recherchiert haben und bei den Dreharbeiten dabei gewesen sein. Beiträge, die überwiegend aus (historischem) Archivmaterial bestehen, werden nicht ausgezeichnet.
Einzelpersonen, Produktionsgesellschaften und TV-Veranstalter können zwei Beiträge pro Autor einreichen.
Der Beitrag darf nicht Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzung sein.

Radio: Wie beim TV, nur dürfen die Beiträge die Länge von 10 Minuten nicht übersteigen.


ARTIKEL 5 – Foto
Zur aktuellen Ausschreibung können Pressefotos eingereicht werden, die im oben genannten Zeitraum aufgenommen und veröffentlicht wurden. Fotomontagen oder mit Digitaltechnik oder auf eine andere Weise bearbeitete Fotos sind nach Maßgabe der Jury zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt.
Jeder Teilnehmer darf maximal fünf Fotos (schwarz/weiß oder Farbe) einsenden. Sie müssen derart verpackt sein, dass die Jury sie unbeschädigt erhält (d.h. flach verpackt und nicht gefaltet). In einer Versandrolle verpackte Einsendungen sind ebenfalls zugelassen). Die Abmessungen der Einsendungen sind mit 180mm x 240mm festgelegt.


ARTIKEL 6 - Multimedia
In dieser Kategorie werden Berichterstattungskonzepte, Reportagen und sonstige journalistische Beiträge bewertet, die multimedial auf Basis eigener Quellen verfasst worden sind, dort im oben genannten Zeitraum erstmalig veröffentlicht wurden und die Varianten des Mediums möglichst ausschöpfen. Es sind dabei alle Darstellungsformen dieses Mediums zulässig.
Der Beitrag muss von der Einreichung bis zur Preisverleihung entweder öffentlich abrufbar sein, oder es muss ein anderer geeigneter Hinweis der tatsächlichen Publikation erbracht werden.
Der Beitrag darf nicht Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzung sein.
Pro Wettbewerbsteilnehmer werden maximal zwei Beiträge zugelassen. Die Beiträge in dieser Kategorie müssen dem Sports Media Austria per E-Mail oder html-Datei mit Hyperlink auf den Standort im Internet zur Verfügung gestellt werden.


ARTIKEL 7 - Nachwuchspreis
In dieser Kategorie dürfen Journalisten antreten, die zum Einsendeschluss (Datum des Poststempels) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zugelassen sind gemäß den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Kategorien Beiträge aus den Bereichen

  • Print
  • TV / Radio
  • Foto und
  • Multimedia.


Es sollen junge Autoren (bzw. Redaktionen/Teams) prämiert werden, die Themen rund um den Sport einfühlsam aufarbeiten, kritisch hinterfragen, eingehend analysieren, komplexe Zusammenhänge anschaulich vermitteln sowie transparent machen und damit dem Leser allgemein verständlich näher bringen.


ARTIKEL 8 - SONDERPREIS
Darüber hinaus kann die Jury einen Sonderpreis verleihen.
Eine Altersgrenze besteht insoweit nicht. Der Sonderpreis kann vergeben werden als Ehrenpreis für ein journalistisches Lebenswerk oder als Ehrenpreis für eine herausragende journalistische Initiative im Bereich Sport. Darüber hinaus kann eine Komposition in Wort und Bild prämiert werden. Es kommt auch eine Verleihung an eine ganze Redaktion für eine beispielhafte Initiative in Betracht.
Der Preis für das Lebenswerk wird von einer 5-köpfigen Jury vergeben, der zumindest 3 Vorstandsmitglieder von Sports Media Austria angehören.
Vorschlagsrecht: Ein Vorschlagsrecht haben alle Jurymitglieder, die jeweiligen Hauptsponsoren sowie die Redaktion der Zeitschrift "Der Österreichische Journalist".


ARTIKEL 9 - Einreichung der Beiträge
Die Beiträge in allen Kategorien müssen Sports Media Austria in gängigen und kopierfähigen Formaten und unter vollständiger Angaben auf dem Teilnahmeformular zur Verfügung gestellt werden. Einsendeschluss für den Sportjournalistenpreis 2013 ist Ostermontag, der 1. April 2013 (im Internet) bzw. schon der Karfreitag, 29. März 2013 (für alle Postsendungen).


ARTIKEL 10 - Kuratorium und Jury
1) Die Beurteilung und Bewertung der Beiträge erfolgt in jeder Kategorie durch die Jury. Die Juroren werden vom Sports Media Vorstand berufen. Die Berufungen erfolgen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende (Stichentscheid).
2) Die Jury soll aus mindestens fünf, aber nicht mehr als neun fachkundigen Mitgliedern bestehen. Jurymitglieder dürfen keine eigenen Beiträge einbringen.
3) Die Mitglieder jeder Jury wählen sich unter dem Erfordernis der einfachen Mehrheit einen Sprecher. Weitere Abstimmungen, insbesondere Entscheidungen, Beurteilungen und Bewertungen der Beiträge, kommen mit einfacher Mehrheit zustande. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Sprecher (Stichentscheid).
4) Die Beurteilung der Beiträge durch die Jury erfolgt nicht-öffentlich. Eine Dokumentation der Einzelbeurteilungen über die ausgezeichneten Beiträge hinaus findet nicht statt.
5) Die Tätigkeit in Vorstand und Jury ist ehrenamtlich.
6) Über die Vergabe des Hauptpreises in der Höhe von gesamt 2.000,-- EUR (750,-- EUR für die Kategorie, 1.250,-- EUR für den Gesamtsieg) entscheidet die Generalversammlung im Rahmen der Tagung von Sports Media Aistria (2012 am 15. Mai in Schladming).

ARTIKEL 11 - Aberkennung des Preises
1) Im Fall, dass vom Einreichenden oder Autor bei der Erstellung und/oder Veröffentlichung eines ausgezeichneten Beitrages gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen wurde, behält sich der Sports Media Austria Vorstand die Aberkennung des Preises, die Rückforderung des Preisgeldes und die Geltendmachung von Schadensersatz vor.
2) Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand.


ARTIKEL 12 - Organisation
Die technische und organisatorische Abwicklung des Sports Media Austria Preis für Journalisten fällt in den Geschäftsbereich des Vorstandes. Sitz des Preises ist Wien, die Preisverleihung findet in Österreich am Ort der Jahrestagung anlässlich der Jahrestagung in Form eines Gala-Abends statt, bei der die Pokale, Geld- und Sachpreise zur Überreichung gelangen.


ARTIKEL 13 - Rechtsweg
1) Der Rechtsweg gegen Entscheidungen, Beurteilungen und Bewertungen des Vorstandes oder einer Jury ist ausgeschlossen.
2) Sollte eine der vorstehenden Regelungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein, so tritt an ihre Stelle diejenige zulässige Regelung, die der unwirksamen am ehesten entspricht. Die anderen Regelungen bleiben von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt.


ARTIKEL 14 – Kontakt
Alle Beiträge sind - unter Beifügung des deutlich lesbaren und vollständig ausgefüllten Teilnahme-Formulars - auf dem Postweg zu senden an:

Sports Media Austria,
Postfach 64
1015 Wien


per e-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bei Rückfragen ... Telefon 0664 / 430 30 87 - Generalsekretär Josef LANGER

 

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Die Umfrage wurde beendet ein: 07 Jun 2013 - 20:25
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