Die Ausschreibung

 

SMA-PREIS 2023 - präsentiert von Coca-Cola

Einreichungs-Zeitraum ist abgelaufen

 

Präambel

In dem Bestreben, talentierte Journalistinnen und Journalisten zu fördern, hat Sports Media Austria („SMA“) 2004 den Sports Media Austria Preis in Kooperation mit Coca-Cola engeführt. Er wird jährlich von einer Fachjury sowie von den Mitgliedern von Sports Media Austria gewählt und vergeben. Den Sports Media Austria Preis wird jährlich ausgeschrieben. 2023 findet die 20. Auflage dieses Preises statt.


1. Grundsätzliches

Der Sports Media Austria Preis wird seit 2004 jährlich verliehen. Die zu prämierenden Arbeiten für das Jahr 2023 müssen in der Zeit von 26. März 2022 bis 10. März 2023 erstellt bzw. publiziert worden sein. Die Top 3 jeder Kategorie sowie der Sieger oder die Siegerin des Nachwuchspreises werden nach der Jury-Entscheidung verständigt, die Kategorien- und der Gesamtsieger werden von den Mitgliedern von Sports Media Austria gewählt.

Die Preisträger und Preisträgerinnen und deren Werke werden im Rahmen der Sports Media Austria Jahrestagung geehrt sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Im Falle einer Nominierung bzw. eines Gewinnes erteilt der/die Einreicher/Einreicherin die Erlaubnis, die Rechte für sämtliche in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit dem Preis anfallenden Nutzungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet insbesondere das Recht für digitale Veröffentlichungen.

Der Beitrag darf nicht Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzung sein. Pro Wettbewerbsteilnehmer werden maximal zwei Beiträge zugelassen.

Die Teilnahme ist für Mitglieder von SPORTS MEDIA AUSTRIA sowie für alle Bewerbungen in der Kategorie "Nachwuchs" kostenlos. Für Nicht-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr je Beitrag 20 Euro.

Die Fotos/Arbeiten sollen über die Plattform http://sportsmediaaustria.at online eingereicht werden. Eine Einreichung per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ist möglich.

Mit der Einreichung und Teilnahme am Sports Media Austria-Preis erklärt sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

Jeder Einreicher / Jede Einreicherin ist für die ordnungsgemäße Übermittlung (administrativ bzw. technisch) der Einreichung(en) selbst verantwortlich. Sports Media Austria wird die Verfügbarkeit der Einreichung mehrmals prüfen, ist jedoch nicht verpflichtet, bei Problemen mit dem/der Einreicher/in Kontakt aufzunehmen.

Die Dotation ist wie folgt festgelegt:
4 x € 1.000,-- für die Kategoriensieger (Foto, Text, Multimedia, Video, Audio) und Einladung zum Gala-Abend
1 x € 1.000,-- zusätzlich für den aus den Kategoriensiegern gewählten Gesamtsieger oder Gesamtsiegerin
1 x €    500,-- für den Nachwuchspreis (kann nicht zum Gesamtsieger gewählt werden).

Bei weniger als drei Einreichungen wird der Preis in dieser Kategorie nicht vergeben.


2. Teilnahmebedingungen

2.1. Kategorie Text
In dieser Kategorie können Reportagen und Berichte eingereicht werden, die in der Zeit von 26. März 2022 bis 10. März 2023 in einer Tages-, Wochen- oder Monatszeitung bzw. Zeitschrift in deutscher Sprache veröffentlicht wurden. Auch Reportagen und Berichte, die online erschienen sind, können eingereicht werden. Serien werden nur mit maximal zwei, möglichst zusammenhängenden Folgen, bewertet. Es ist ein Belegexemplar bzw. eine entsprechende URL beizubringen.

2.2. Kategorien Video und Audio
In diesen Kategorien werden ausschließlich Beiträge bewertet, die im oben genannten Zeitraum ausgestrahlt wurden. Die Beiträge sollen nicht länger als 60 Minuten sein. Längere Sendungen, die auf 60 Minuten oder weniger zugeschnitten wurden, sind nicht zugelassen. Die Beiträge müssen im oben genannten Zeitraum erstmalig in einem deutschsprachigen Programm gesendet worden sein.

Der/die Autor/-in muss den Beitrag persönlich recherchiert haben und bei den Dreharbeiten dabei gewesen sein. Beiträge, die überwiegend aus (historischem) Archivmaterial bestehen, werden nicht ausgezeichnet.

Einzelpersonen, Produktionsgesellschaften und TV-Veranstalter können zwei Beiträge pro Autor einreichen.

Die Einreichung ist ausschließlich online möglich. Voraussetzung zur Teilnahme ist ein entsprechender Link (versteckt oder öffentlich), der über gängige Plattformen (Youtube, Vimeo, etc) abrufbar ist. Damit ist ausdrücklich kein Downloadlink (Dropbox, Onedrive, etc) gemeint. Passwörter oder andere Zugangsbeschränkungen über das übliche Maß hinaus sollen vermieden werden.  Sollte der Beitrag dennoch mit einem Passwort geschützt sein, so ist dieses in der Einreichung deutlich zu nennen.


2.3. Kategorie Foto
Zugelassen sind ausschließlich Arbeiten von in Österreich tätigen Pressefotografinnen und -fotografen, die in einem österreichischen Medium (Print, Online, Agentur) veröffentlicht wurden. Aufnahmen, die ausschließlich in Social Media-Plattformen (Facebook, Twitter, Google+, LinkedIn usw.), privaten Webgalerien und Sharingplattformen (flickr, pinterest usw.) veröffentlicht wurden, können nicht berücksichtigt werden.

Dateiformat: JPEG, in höchstmöglicher Qualität, RGB-Profil.

Studio- und Werbefotos sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Der Bildinhalt darf nicht verändert werden. Bildbearbeitung ist nur im Rahmen der allgemeinen dem Photojournalismus entsprechenden Richtlinien erlaubt (z.B.: Verfremdung des Bildinhalts durch Bildbearbeitung, Fotomontagen, Masken, Ränder, Hintergründe, usw. sind nicht erlaubt). Die letztgültige Entscheidung obliegt der Jury.

Um eine ungebührliche Bearbeitung der Bilder auszuschließen, behalten sich die Juroren das Recht vor, in Zweifelsfällen die Originalaufnahmen (Negative, Dias, Dateien) anzufordern.

Die Bilder dürfen weder den Namen der Fotografin/des Fotografen, der Agentur oder des Mediums zeigen und auch der Dateiname darf keine Rückschlüsse auf den/die Hersteller/in oder Veröffentlicher zulassen. Diese Informationen dürfen nur in den Metadaten und im Online-Teilnahmeformular aufscheinen.

Mit der Teilnahme (Einreichung der Bilder über das Online-Tool) erklärt die Fotografin/der Fotograf über sämtliche Rechte bzw. Genehmigungen an den eingereichten Bildern zu verfügen.


2.4. Kategorie Multimedia
In dieser Kategorie werden Berichterstattungskonzepte, Reportagen und sonstige journalistische Beiträge bewertet, die multimedial verfasst worden sind, dort im oben genannten Zeitraum erstmalig veröffentlicht wurden und die Varianten des Mediums möglichst ausschöpfen. Es sind dabei alle Darstellungsformen dieses Mediums zulässig.

Der Beitrag muss von der Einreichung bis zur Preisverleihung entweder öffentlich abrufbar sein (oder es muss ein anderer geeigneter Hinweis der tatsächlichen Publikation erbracht werden.


2.5. Kategorie Nachwuchspreis
In dieser Kategorie dürfen Journalistinnen und Journalisten antreten, die zum Stichtag 10.3.2023 das 29. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, also 28 Jahre oder jünger sind. Zugelassen sind gemäß den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Kategorien Beiträge aus den Bereichen

    Text
    Video und Audio
    Foto und
    Multimedia.


Es sollen junge Autorinnen und Autoren (bzw. Redaktionen/Teams) prämiert werden, die Themen rund um den Sport einfühlsam aufarbeiten, kritisch hinterfragen, eingehend analysieren, komplexe Zusammenhänge anschaulich vermitteln sowie transparent machen und damit dem Leser allgemein verständlich näher bringen.


2.6. Kategorie Sonderpreis
Darüber hinaus kann die Jury einen Sonderpreis verleihen. Eine Altersgrenze besteht insoweit nicht. Der Sonderpreis kann vergeben werden als Ehrenpreis für ein journalistisches Lebenswerk oder als Ehrenpreis für eine herausragende journalistische Initiative im Bereich Sport. Darüber hinaus kann eine Komposition in Wort und Bild prämiert werden. Es kommt auch eine Verleihung an eine ganze Redaktion für eine beispielhafte Initiative in Betracht. Der Preis für das Lebenswerk wird von einer 5-köpfigen Jury vergeben, der zumindest 3 Vorstandsmitglieder von Sports Media Austria angehören. Ein Vorschlagsrecht haben alle Jury- bzw. Vorstands-Mitglieder von Sports Media Austria.


3. Die Jury-Mitglieder
Die Jury soll aus zumindest fünf Mitgliedern bestehen. Die Mitglieder der Jury werden vom Vorstand der Sports Media Austria ernannt. Die Kooperationspartner schlagen die von ihnen zu entsendenden Mitglieder vor, die dann Sports Media Austria ernennt.

Die Tätigkeit in der Jury ist ehrenamtlich.

Die Beurteilung der Beiträge durch die Jury erfolgt nicht-öffentlich unter dem Vorsitz von Präsident Michael SCHUEN. Eine Dokumentation der Einzelbeurteilungen über die ausgezeichneten Beiträge hinaus findet nicht statt.

Die Entscheidungen der Jury erfolgen mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Prämierung der Arbeiten im Rahmen der Preisverleihung erfolgt im Namen der gesamten Jury. Eine Dokumentation der Einzelbeurteilungen über die ausgezeichneten Beiträge hinaus findet nicht statt.

Die Jury soll aus mindestens fünf, aber nicht mehr als neun fachkundigen Mitgliedern bestehen. Jurymitglieder dürfen keine eigenen Beiträge einbringen.

Den Jury-Vorsitz führt Präsident Michael SCHUEN, unterstützt von VP Mag. Stefan GRÜNEIS

3.1. Vorsitz Text im Rahmen der Jury: Prof. Michael KUHN
3.2. Vorsitz Video im Rahmen der Jury: Mark Michael NANSECK                                                                              3.3. Vorsitz Audio im Rahmen der Jury: Lorenz KIRCHSCHLAGER
3.3. Vorsitz Foto im Rahmen der Jury: Christian HOFER, Barbara GINDL
3.4. Vorsitz Multimedia im Rahmen der Jury: Keke PLATZER
3.5. Vertreter Nachwuchspreis - gesamte Jury
3.6. Die Sonderpreis-Jury - wird bei Bedarf einberufen
3.7. VIP – Vertreter aus der Welt des Sports - bei Bedarf


4. Aberkennung des Preises
Im Fall, dass vom Einreichenden oder Autor bei der Erstellung und/oder Veröffentlichung eines ausgezeichneten Beitrages gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen wurde, behält sich der Sports Media Austria Vorstand die Aberkennung des Preises, die Rückforderung des Preisgeldes und die Geltendmachung von Schadensersatz vor.

Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand.


5. Organisation
Die technische und organisatorische Abwicklung des Sports Media Austria Preises fällt in den Geschäftsbereich des Vorstandes. Sitz des Preises ist Wien, die Preisverleihung findet in Österreich am Ort der Jahrestagung anlässlich der Jahrestagung in Form eines Gala-Abends statt, bei der die Trophäen sowie symbolische Schecks zur Überreichung gelangen.


6. Rechtsweg
Der Rechtsweg gegen Entscheidungen, Beurteilungen und Bewertungen des Vorstandes oder der Jury ist ausgeschlossen.

Sollte eine der vorstehenden Regelungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein, so tritt an ihre Stelle diejenige zulässige Regelung, die der unwirksamen am ehesten entspricht. Die anderen Regelungen bleiben von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt.


7. Kontakt
Bei Rückfragen ... Telefon 0664 / 430 30 87 - Generalsekretär Josef LANGER - erreichbar auch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!