Fotografen-Haftpflicht

18.12.2010 - Der bekannte Rechtsanwalt Dr. Christian Flick, Mitglied von Sports Media Austria und einer der angesehensten Rechtsexperten im mitteleuropäischen Fußball, hat Stellung bezogen zur Frage: "Wer haftet bei Sportveranstaltungen für Schäden?" Eine Frage, die vor allem TV-Kameraleute und Fotografen betrifft. Nicht nur einmal schon wurden durch Leuchtraketen Kameras beschädigt oder  sogar unbrauchbar gemacht. Deshalb haben wir unseren Freund Dr. Flick um seine Rechtsmeinung befragt. Wir werden diese auch an die Vereine der tipp3-Bundesliga weiter leiten. Hier Dr. Flicks Ausführungen über die Haftung der Vereine:

 

1.
Grundsätzlich ist in unserer Rechtsordnung die Veranstalterhaftung (also die Haftung bei Sportveranstaltungen) sehr streng reglementiert.

2.
Das führt in Einzelfällen dazu, dass quasi eine verschuldensunabhängige Haftung für Veranstalter / Vereine konstruiert wird.

3.
Auch das nationale und internationale Sportrecht hat sich diesen allgemeinen Entwicklungen angeschlossen (vergleiche etwa Hooligan-Problematik, aber auch Ordnungsstrafen für Vereine wegen mangelnder Aufsicht).

4.
Dies führt in einzigen Einzelfälligen zum Ergebnis, dass derartige Haftungen fast „ungerecht“ erscheinen, da das Haftungspotential für Vereine überproportional groß wird.

5.
Ich betone an dieser Stelle, dass es sich hiebei um allgemeine Ausführungen handelt, die zum gegebenen Zeitpunkt noch detailliert werden können.


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